Information & Aufklärung

Die Interessengemeinschaft für Arbeitnehmer und Angestellte e.V. - kurz IfA - ist eine neutrale und unabhängige, verbraucherschutzorientierte Interessengemeinschaft für Arbeitnehmer und Angestellte.

Ins Leben gerufen wurde die IfA u.a. von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater, einer ehem. Richterin und Staatsanwältin. Diese haben festgestellt, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Gesetze erlassen hat, die ausschließlich zum Nachteil des Verbrauches sind und diese für ihn wichtigen Informationen bei Ihnen nur selten ankommen.
Die IfA hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen eine unabhängige und verbraucherschutzorientierte Aufklärung rund um neue Gesetze und Bestimmungen zu ermöglichen und ggfs. aufzuzeigen welche Auswirkungen diese haben. Unser Angebot richtet sich an alle Arbeitnehmer und Angestellte.
Die "gesetzliche Rentenversicherung" stellt für die meisten Menschen noch immer die Basis der Altersvorsorge dar. Anspruchsberechtigte erhalten jährlich ihre Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung. Die Darstellung der Informationen ist aus Sicht vieler Verbraucher irreführend und führt oftmals zu Erwartungen, die nicht immer der Realität entsprechen.
Eine Befragung der IfA von mehreren Hundert Teilnehmern unserer Aufklärungskampagne hat ergeben, dass 86 % die dargestellten Zahlen als die zu erwartende Nettorente angesehen und Ihnen die fortlaufende Absenkung des Rentenniveaus bis 2030 nicht bewusst war.
Die Aufklärung der IfA zielt im ersten Schritt darauf ab, Verbrauchern vor dem Hintergrund realer Abzüge und der Absenkung des Rentenniveaus (Rentenreform 2001) ein realistisches Bild der Rentenbezüge zu geben.
Die Befragung hat ebenfalls ergeben, dass den meistens Verbrauchern bewusst ist, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichend sein wird und es daher notwendig ist privat vorzusorgen.
Im Zuge der privaten Vorsorge hat der Gesetzesgeber neben der betrieblichen Altersvorsorge weitere Modelle und Anreizsysteme geschaffen. Insbesondere das Riester- und das Rürup-Modell mit staatlicher Förderung wurden von knapp 16 Millionen Verbrauchern als Altersvorsorge abgeschlossen. Die Rentabilität und der Werterhalt für den Verbraucher sind in der Politik und Gesellschaft höchst umstritten.
Von entscheidender Bedeutung bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ist nicht der ursprüngliche Vertrag, sondern sind die Gesetze und Bestimmungen, die in den letzten Jahren (teilweise rückwirkend für alle abgeschlossenen Verträge) erlassen wurden und von denen der Verbraucher zumeist keine Kenntnis erhält.
Unsere Aufklärung hat das Ziel Ihnen die Gesetze, Bestimmungen sowie Auswirkungen zu erläutern, von denen Sie betroffen sind!
Weitere Themengebiete unserer Aufklärung sind gesetzliche Auswirkungen bei Geschäftsunfähigkeit. Die betrifft die gesetzliche Betreuung für finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten sowie die entsprechenden Vollmachten.
In der oben genannten Umfrage hat die Auswertung aller Teilnehmer der Befragung ergeben:
  • 94% der Verbraucher waren die Gesetze vor dem Informationsgespräch nicht bekannt
  • 100% der Verbraucher haben die Gesetze verständlich erklärt bekommen
  • 100% der Verbraucher haben die Informationen als hilfreich empfunden
  • 100% der Verbraucher konnten ihre persönliche Situation besprechen
  • 97% der Verbraucher halten unsere Aufklärungsarbeit für empfehlenswert
Weitere individuelle Rückmeldungen unserer Befragung erhalten Sie in den Verbrauchermeinungen.

In dieser Rubrik finden Sie hier unterhalb in unseren Videobeiträgen und Presseartikeln eine Vielzahl von Darstellungen über die Auswirkungen der Gesetze. Unser Angebot richtet sich an den einzelnen Verbraucher.

Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin mit uns und wir erläutern Ihnen die wichtigsten Informationen zu Gesetzesänderungen und gehen dabei auf Ihre ganz persönliche Situation ein. Sie werden nach unserem verständlichen und nachvollziehbaren Gespräch nicht nur über mehr Wissen verfügen, sondern auch alles Relevante zu eventuellen Risiken erfahren.

Haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen uns unter 0821 - 478690 an.


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BGH erlaubt Lebensversicherungen geringere Auszahlungen an Kunden

eingestellt am 28.06.2018
Lebensversicherer können aus finanziellen Gründen die Auszahlung der Bewertungsreserven an ihre Kunden kürzen. Sie müssen einen solchen Schritt aber begründen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und bestätigte damit ein 2014 entsprechend geändertes Gesetz.

Auch Kunden, denen bereits eine höhere Überschussbeteiligung in Aussicht gestellt worden ist, kann weniger ausgezahlt werden. Allerdings müsse der Versicherer darlegen, dass er ohne die Kürzung die zugesagten Garantiezinsen für Lebensversicherungsverträge nicht sicherstellen kann. Das müsse für den Kunden auch nachprüfbar sein.

Die Lebensversicherer spielen mit ihren Kunden

eingestellt am 10.10.2017
"Was Verbraucherschützer in Jahrzehnten nicht geschafft haben, erledigen die großen Versicherungskonzerne nun im Vorbeigehen: Sie zerstören den Ruf der Lebensversicherer als zuverlässiger Garant der langfristigen Altersvorsorge. Durch die Ankündigung, große Tochtergesellschaften mit zehn Millionen Verträgen an Finanzinvestoren verkaufen zu wollen, haben Ergo und Generali der Branche in Deutschland ein Desaster ungeahnten Ausmaßes beschert."

Lebensversicherer senken laufende Verzinsung

eingestellt am 06.12.2016
Die großen Versicherer streichen ihre Überschussbeteiligung weiter zusammen. Bei der Allianz Deutschland sinkt die laufende Verzinsung aus Garantiezins und Überschüssen für die klassischen Verträge im Jahr 2017 auf 2,8 Prozent.

Lebensversicherung: Garantiezins sinkt offiziell 2017

eingestellt am 18.10.2016
Vor nicht einmal einen Monat hat das Finanzministerium entschieden, den Garantiezins in der Lebensversicherung Anfang 2017 abzusenken. Nun wurde die entsprechende Änderung bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist der neue Garantiezins von 0,9 Prozent ab dem 1. Januar 2017 offiziell. Die Versicherer kritisieren die schnelle Umsetzung.

„Millionen Rentnern fehlt am Ende bares Geld“

eingestellt am 24.03.2016
"Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon rechnet mit der Anhebung des Renteneintrittsalters. Wegen der Nullzinspolitik der EZB müssen Beschäftigte wohl mehrere Jahre länger arbeiten."

Lebensversicherungsreform: Erste Versicherung kappt Gewinne

eingestellt am 15.07.2014
"Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht vor, dass die Versicherer die Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven unter Umständen streichen dürfen. Diese Reserven haben 2013 und 2014 einen erheblichen Teil der Auszahlungen ausgemacht. Ganz praktisch können diese Überschüsse jetzt für Kunden der Württembergischen Lebensversicherung ausbleiben."

Lebensversicherer geraten in Bedrängnis

eingestellt am 12.11.2012
"Die andauernde Niedrigzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) bringt die Lebensversicherer zunehmend in Bedrängnis. Wie aus einem internen Papier des Finanzministeriums hervorgeht, könnten einzelne Institute auf lange Sicht in Schwierigkeiten geraten, sollte sich die Zinssituation nicht dauerhaft ändern. Das berichtet das Handelsblatt. Vor allem für „das schwächste Fünftel“ der Anbieter bestehen bei dauerhaft niedriger Verzinsung von Staatsanleihen erhebliche Risiken ab dem Jahr 2018, heißt es in dem Sitzungsprotokoll."

Lebensversicherungen geraten in Existenznot

eingestellt am 09.11.2012
Deutschlands Lebensversicherer geraten in Bedrängnis: Den Kunden müssen sie zum Teil hohe Garantiezinsen zahlen, doch ihr eigenes Geld können sie derzeit nur mit Mini-Rendite anlegen. Laut "Handelsblatt" hält das Finanzministerium jeden fünften Anbieter für gefährdet.

BGH-Urteil - Lebensversicherungs-Kunden können auf Nachzahlungen hoffen

eingestellt am 26.07.2012
"Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält oft kaum Geld zurück. Das soll sich nun ändern, denn der Bundesgerichtshof hat wichtige Vertragsklauseln von Versicherern für unwirksam erklärt. Verbraucherschützer rechnen mit Erstattungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro."